Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Tafelinstallation in angemessenen Zeiträumen auf ihre Sicherheit überprüft werden muss. Angemessen bedeutet bei starker Beanspruchung eine jährliche Überprüfung. Geprüft werden müssen gemäß §39 Abs. 1 und GUV SI 806 der Unfallverhütungsvorschrift alle Wand-, Boden und Verbindungsbefestigungen auf sachgemäße Montage und Stabilität, der äußere Zustand auf sichtbare Mängel (Absplittern, Risse, Scharfkantigkeit und fehlende Teile) sowie die einwandfreie und leichtgängige Funktion der Tafel.
Wir übernehmen das gerne für Sie. Vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Termin. Unser Sicherheitsbeauftragter kommt zu Ihnen, wenn er in der Nähe ist und führt die Überprüfung Ihrer Tafelanlagen durch. Er bringt das Prüfsiegel an und erstellt auf Wunsch einen Prüfbericht.
Es werden Mängel festgestellt? Kein Problem, wir unterbreiten Ihnen auf Wunsch gerne ein kostengünstiges Angebot.